Kundeninformation zur Luftfracht ab März 2013

Am 25. März 2013 verliert die bisherige Sicherheitserklärung für „Bekannte Versender“ ihre Gültigkeit. Alle Versender von Luftfracht benötigen dann eine neue Zulassung – oder sie müssen, damit eine sichere Lieferkette gewährleistet ist, ihre Fracht aufwändig röntgen lassen. Diese Sicherheitskontrolle kostet nicht nur Geld, sondern auch viel Zeit – denn es ist absehbar, dass die Logistik-Dienstleister die rasant wachsende Menge unsicherer Fracht nicht ohne Verzögerungen prüfen können. Wer sicherstellen will, dass die eigenen Produkte nach dem Stichtag als sicher deklariert sind und termingerecht beim Kunden ankommen, muss sich zum bekannten Versender zertifizieren und vom Luftfahrtbundesamt (LBA) auditieren lassen.
( Quelle: AfE · Die Akademie für Einkauf und Logistik c/o Technische Akademie Wuppertal D-42097 Wuppertal · www.taw.de/afe)

Die Firma L.Hunger GmbH hat sich bereits frühzeitig dieser kommenden Änderungen in der Luftfracht gestellt und die Zulassung zum reglementierten Beauftragten durch das Luftfahrt-Bundesamt erhalten. Mit Wirkung vom 26.04.2012 wird die L.Hunger GmbH vom Luftfahrt-Bundesamt unter der Zulassungsnummer DE/RA/00960-01/0417 in der Liste der reglementierten Beauftragten geführt. Damit haben wir für unsere Kunden die sich zum „Bekannten Versender“ zertifizieren lassen alle Notwendigkeiten, um Luftfracht sicher zu verpacken und in eine sichere Transportkette zu übergeben, erfüllt. Für Kunden die den Status eines „Bekannten Versenders“ nicht besitzen, kann die Luftfracht durch uns verpackt und in eine sichere Transportkette überführt werden. Für Ihre diesbezüglichen Fragen zur Verpackung Ihrer Luftfracht stehen wir Ihnen mit unseren geschulten Mitarbeitern jederzeit gern zur Verfügung. Damit verfügt die L.Hunger GmbH über die notwendige Fachkompetenz, damit Ihre Luftfracht auch nach dem 25. März 2013 noch sicher abhebt. L.Hunger GmbH seit 1834 ein verlässlicher Partner für alle Verpackungsaufgaben, ob Land-, See- oder Luftverkehre.